Ab wann gibt es den Corona Kinderzuschlag?
Familien werden mit einem 300-Euro-Kinderbonus unterstützt, da sie während der Corona-Krise bestimmten Belastungen ausgesetzt sind. Die Bundesregierung hat dies entschieden. Für jedes Kind, das im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld hat, muss ein Kinderbonus gewährt werden. Eine Bewerbung ist nicht erforderlich.
Der Kinderbonus ist Teil des kürzlich vom Koalitionsausschuss genehmigten Corona-Anreizpakets. Wann Familien auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, hängt vom späteren Gesetzgebungsverfahren ab. Die Bundesregierung wird insgesamt 4,3 Milliarden Euro für Kinderprämien ausgeben.
Die Familienkasse informiert über Zahlung und Anforderungen
Der Kinderbonus wird automatisch für alle Kinder ausgezahlt, die die Voraussetzungen für den Erhalt des Kindergeldes im September 2020 erfüllen. Eltern erhalten auch Kinderprämien, wenn der Anspruch auf Kindergeld im Laufe des Jahres abläuft oder erst nach September beginnt.
Familien müssen keinen Kinderbonus beantragen. Der Bonus wird auch nicht mit anderen Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld II) verrechnet. Dies wurde vom Bundesfamilienministerium im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets in der aktuellen Ankündigung angekündigt: eine starke treibende Kraft für Familien und Kinder.
Mehr Hilfe für Familien: Emergency KiZ
Familien, deren Einkommen aufgrund der Corona-Krise nicht mehr ausreicht, um sich selbst zu ernähren, können jetzt mit dem "Notfallausweis" leichter Kindergeld erhalten.
Weitere Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie auf der Seite zum Kinderzuschlag: Dieses Notfall-KiZ.
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